Beiträge

Beitragsordnung

Nach Gebührenordnung v1.4 — gültig ab 1. Januar 2026

Arbeitsfassung. Dieser Text ist ein Entwurf zur Ansicht und noch nicht vom Vorstand freigegeben. Verbindlich ist die beim Vereinsregister hinterlegte beziehungsweise von der Mitgliederversammlung beschlossene Fassung. Im Zweifel bitte unter 0281 23668 nachfragen.

Quelle: Gebührenordnung v1.4 vom 25. November 2025 · Gültig ab 1. Januar 2026

1. Beiträge

Aktive Segelfliegerinnen und Segelflieger zahlen im Monat die Grundgebühr plus die Segelflugpauschale — darin sind sämtliche Windenstarts und die Flugzeit auf den vereinseigenen Segelflugzeugen enthalten. Dazu kommen die Beiträge des Landesverbandes, die der Verein unverändert weiterreicht:

je MonatErwachseneunter 21*
Grundgebühr aktiv22,00 Euro22,00 Euro
Segelflugpauschale40,00 Euro30,00 Euro
Verbandsbeiträge (AEROCLUB NRW, DAeC, Sparte Segelflug)9,01 Euro3,00 Euro
zusammen71,01 Euro55,00 Euro

* Die 30-Euro-Pauschale gilt auch für Schüler, Studierende und Azubis unter 25 Jahren.

Passive Mitglieder (ohne Flugbetrieb) zahlen 10 Euro im Monat, von 14 bis 21 Jahren 5 Euro, unter 14 Jahren nichts — jeweils zuzüglich des passiven Verbandsbeitrags (3,40 Euro). Motorfliegerinnen und Motorflieger zahlen statt der Segelflugpauschale die jährliche Motorflugpauschale; die Flugzeit wird nach den Minutensätzen der Gebührenordnung abgerechnet.

Der Einzug erfolgt monatlich per SEPA-Lastschrift um den 15. des Monats.

2. Aufnahmegebühr

MitgliedschaftAufnahmegebühr
Erwachsene150 Euro
Jugendliche75 Euro
Passiventfällt

Die Aufnahmegebühr fällt beim erstmaligen Wechsel in den Aktiv-Status an und wird mit dem ersten Beitrag fällig.

3. Schnupper-Mitgliedschaft

Schnuppern gibt es nur im Segelflug — in genau zwei Formen, tageweise verlängern lässt sich nicht:

  • Tagesschnupperer. Ein Tag als Schnuppermitglied, versichert über den Deutschen Aero-Club, mit so vielen Flügen, wie der Tag hergibt. 50 Euro.
  • Monatsschnupperer. Vier Wochen an allen Flugtagen dabei — einschließlich Osterlehrgang (neun Tage) oder Fliegerlager (zwei Wochen), wenn sie in die Zeit fallen. 150 Euro.

Die Schnupper-Mitgliedschaft ist auf höchstens 28 Tage begrenzt und endet automatisch, wenn keine Beitrittserklärung abgegeben wird.

Beim Fliegerlager kommen die Nebenkosten des Reisens dazu: die Gebühren des Gastflugplatzes, Übernachtung und Verpflegung.

Wer nach dem Schnuppern direkt eintritt, beginnt die Mitgliedschaft rückwirkend zum Beginn der Schnupperzeit — die gezahlten Schnuppergebühren werden dann vollständig auf die Aufnahmegebühr angerechnet.

Für den Motorflug gibt es statt der Schnuppermitgliedschaft den Schnupperschulungsflug: eine Stunde auf Motorsegler oder Ultraleicht mit Fluglehrer für 150 Euro — bei Eintritt werden davon 50 Euro auf die Aufnahmegebühr angerechnet.

4. Arbeitsstundenbeitrag

  1. Statt fester Pflichtstunden gibt es einen Arbeitsstundenbeitrag, der am Jahresende fällig wird: 420 Euro für aktive Mitglieder, 840 Euro für aktive Mitglieder mit Segel- oder Motorflugpauschale.
  2. Der Beitrag lässt sich durch Mitarbeit verringern oder ganz ausgleichen: normale Arbeitsstunden (Werkstatt, Winterarbeit, Infrastruktur) zählen 14 Euro je Stunde, repräsentative Tätigkeiten (PPP-Tage, Flugtage, Veranstaltungen) 7 Euro, Flugleiterdienst laut Dienstplan 5,50 Euro. 840 Euro entsprechen also 60 normalen Arbeitsstunden im Jahr.
  3. Jedes Mitglied trägt seine Stunden selbst in die Vereinssoftware ein; bei Ein- und Austritt im Jahresverlauf wird anteilig über die Saison (April bis September) gerechnet.
  4. Befreit sind der erweiterte Vorstand und die aktiven Fluglehrer; die stellvertretende Jugendleitung leistet die Hälfte.

5. Härtefälle

Der Vorstand kann Beiträge auf Antrag stunden oder ermäßigen. Der Antrag ist formlos in Textform zu stellen und wird vertraulich behandelt. Niemand soll aus finanziellen Gründen mit dem Fliegen aufhören müssen.